Der Familienzuschlag Bundeswehr ist ein wichtiger Bestandteil der Besoldung von Soldatinnen und Soldaten. Wer zur Bundeswehr geht und Familie hat – ob Kinder oder Ehepartner – profitiert von diesem finanziellen Zuschlag. Doch was genau steckt dahinter? Wer hat Anspruch? Und wie hoch ist der Familienzuschlag Bundeswehr wirklich?
In diesem Blogartikel klären wir umfassend, wie der Familienzuschlag Bundeswehr funktioniert, worauf du achten musst und wie du davon bestmöglich profitieren kannst. Egal ob SaZ, BS oder FWDL – hier erfährst du alles rund um das Thema Familienzuschlag Bundeswehr.
Der Familienzuschlag Bundeswehr ist ein zusätzlicher finanzieller Betrag, den Soldaten und Soldatinnen erhalten, wenn sie verheiratet sind oder Kinder haben. Er gehört zur sogenannten Besoldung und soll den besonderen Aufwand und die Verantwortung von Soldaten mit Familie anerkennen und finanziell unterstützen.
Gesetzliche Grundlage ist das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), in dem genau geregelt ist, wer Anspruch auf den Familienzuschlag Bundeswehr hat und in welcher Höhe.
Grundsätzlich haben alle aktiven Soldatinnen und Soldaten Anspruch auf den Familienzuschlag Bundeswehr, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen:
Dabei spielt es keine Rolle, ob du Soldat auf Zeit (SaZ), Berufssoldat (BS) oder Freiwillig Wehrdienstleistender (FWDL) bist – solange du im Dienstverhältnis stehst und die Voraussetzungen erfüllst, kannst du den Familienzuschlag Bundeswehr beantragen.
Der Familienzuschlag Bundeswehr besteht aus mehreren Stufen, die sich je nach Familienstand und Anzahl der Kinder unterscheiden:
Soldaten, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, erhalten die Stufe 1 des Familienzuschlags. Voraussetzung ist, dass der Ehepartner nicht selbst im öffentlichen Dienst tätig ist oder einen eigenen Anspruch hat.
Ab dem ersten kindergeldberechtigten Kind wird die Stufe 2 gewährt. Für jedes weitere Kind steigt der Zuschlag entsprechend an. Wichtig: Auch Pflegekinder oder Adoptivkinder werden berücksichtigt, sofern ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Die Höhe des Familienzuschlags Bundeswehr richtet sich nach der Besoldungsgruppe und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen.
Beispielwerte (monatlich, gerundet):
Die genaue Höhe variiert je nach Bundesland (bei Landesbeamten), Besoldungsgruppe und Familiensituation. Für Soldaten der Bundeswehr gelten bundesweit einheitliche Regelungen.
Der Antrag auf den Familienzuschlag Bundeswehr erfolgt schriftlich und muss über die zuständige Personalstelle eingereicht werden – in der Regel das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw).
Benötigte Unterlagen:
Es ist wichtig, alle Änderungen im Familienstand (Geburt, Trennung, Scheidung etc.) umgehend zu melden, da sich diese auf die Höhe des Familienzuschlags Bundeswehr auswirken.
Es gibt einige besondere Konstellationen, in denen der Anspruch auf Familienzuschlag Bundeswehr individuell geprüft wird:
Hier ist oft eine individuelle Beratung notwendig, damit der Anspruch nicht verloren geht.
Auch während Auslandseinsätzen bleibt der Anspruch auf den Familienzuschlag Bundeswehr grundsätzlich bestehen. Er wird unabhängig vom Einsatzort weitergezahlt, solange die familiären Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Das bedeutet: Bist du verheiratet oder hast du kindergeldberechtigte Kinder, wird der Familienzuschlag Bundeswehr auch dann ausgezahlt, wenn du dich im Auslandseinsatz befindest.
Zusätzlich zum Familienzuschlag kannst du im Ausland weitere Unterstützungsleistungen erhalten, wie zum Beispiel:
Wichtig: Der Familienzuschlag Bundeswehr wird nicht gekürzt, sondern kann sich im Gegenteil durch ergänzende Leistungen sogar erhöhen. Es lohnt sich also, die verschiedenen finanziellen Komponenten rund um den Auslandseinsatz mit Blick auf den Familienzuschlag Bundeswehr genau zu prüfen.
Ein weiterer Punkt: Falls du im Auslandseinsatz stationiert bist und dein Kind in Deutschland geboren wird, kannst du ab diesem Zeitpunkt rückwirkend den Familienzuschlag Bundeswehr beantragen – sofern du alle Unterlagen nachreichst. Achte auch hier auf die Fristen und sprich frühzeitig mit deinem Truppenversorgungsbearbeiter oder der zuständigen Stelle beim BAPersBw.
Mit dem Ausscheiden aus der Bundeswehr endet der Anspruch auf den Familienzuschlag Bundeswehr, da dieser ausschließlich während des aktiven Dienstverhältnisses gezahlt wird. Der Familienzuschlag ist ein Teil der Besoldung gemäß Bundesbesoldungsgesetz und steht nur aktiven Soldatinnen und Soldaten zu.
Nach dem Dienstzeitende kommt es darauf an, in welchem Beschäftigungsverhältnis du dich befindest. Bist du künftig im öffentlichen Dienst tätig, kannst du ggf. einen neuen Anspruch auf einen vergleichbaren Familienzuschlag geltend machen. Im zivilen Arbeitsverhältnis besteht dieser Anspruch in der Regel nicht – stattdessen greifen hier familienbezogene Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld oder ggf. tarifliche Zuschläge.
Wichtig: Auch nach dem DZE musst du eigenständig für deine finanzielle Absicherung sorgen – etwa durch private Vorsorgeprodukte. Der Familienzuschlag Bundeswehr entfällt ab dem ersten Tag außerhalb des Dienstverhältnisses.
Der Familienzuschlag Bundeswehr ist ein steuerpflichtiger Bestandteil deiner Besoldung. Das bedeutet, dass er zusammen mit deinem Grundgehalt der Lohnsteuer unterliegt. Eine gesonderte Versteuerung ist jedoch nicht notwendig – die Abgaben werden bereits automatisch über die monatliche Gehaltsabrechnung berücksichtigt.
Wichtig zu wissen: Der Familienzuschlag wird bei der Einkommensteuer nicht zusätzlich angegeben. Leistungen wie das Kindergeld oder die Kinderfreibeträge bleiben davon unberührt und können unabhängig vom Familienzuschlag beantragt bzw. genutzt werden.
Ein Vorteil: In vielen Fällen kann sich die steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags positiv auswirken, insbesondere in der Einkommensteuererklärung. Dennoch bleibt der Familienzuschlag Bundeswehr eine eigenständige, lohnsteuerpflichtige Komponente der Besoldung.
Auch im zivilen öffentlichen Dienst gibt es einen Familienzuschlag – er ist in seiner Struktur mit dem Familienzuschlag Bundeswehr vergleichbar. Unterschiede liegen vor allem in den Antragswegen und den ergänzenden Leistungen wie Auslandseinsatzvergütung oder Trennungsgeld, die es nur bei der Bundeswehr gibt.
Der Familienzuschlag Bundeswehr ist ein wertvoller Bestandteil deiner Besoldung. Er unterstützt Soldaten mit Familie und gleicht finanzielle Belastungen gezielt aus. Doch viele Soldatinnen und Soldaten kennen ihren vollen Anspruch gar nicht.
Deshalb unser Tipp: Lass dich umfassend zu einer Bundeswehr Versicherung beraten, halte deine Unterlagen aktuell und beantrage den Familienzuschlag Bundeswehr rechtzeitig. Bei Fragen stehen wir von Helden Absicherung dir gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Ja, allerdings maximal rückwirkend für sechs Monate ab Antragstellung.
Ja, wenn du Anspruch auf Kindergeld hast und das Kind bei dir lebt.
Ja, aber anteilig. Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Zuschlag entsprechend reduziert.
Der Anspruch auf Stufe 1 entfällt, Stufe 2 bleibt bestehen, wenn das Kind bei dir lebt.
Ja, sofern du Kindergeld erhältst, hast du Anspruch auf den Familienzuschlag.
Nein, der Familienzuschlag Bundeswehr wird so lange gezahlt, wie die Anspruchsvoraussetzungen bestehen. Änderungen wie Geburt, Trennung oder neue Partnerschaften müssen aber unverzüglich gemeldet werden.
Solange ein Anspruch auf Kindergeld besteht – in der Regel bis zum 18. Lebensjahr, bei Ausbildung oder Studium sogar bis zum 25. Geburtstag. Danach entfällt auch der Familienzuschlag für das jeweilige Kind.
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