Unser Fokus liegt darauf, Menschen wie dich dabei zu unterstützen, die richtige Absicherung zu finden. Dabei steht für uns klar: Wir möchten Helden bestmöglich absichern. Mit unserer langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen stehen wir dir zur Seite, um deine maßgeschneiderte Versicherungslösung zu finden, die zu deinen individuellen Bedürfnissen entspricht. Dabei wissen wir genau, welche Absicherung wirklich Sinn macht.
Die Pflegepflichtversicherung ist für Polizisten und Polizeianwärter vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben. Diese kann grundsätzlich bei einer privaten Krankenversicherung oder auch einer gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen werden. Die Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung.
Eine Pflegepflichtversicherung für Polizeianwärter und Polizisten ist gesetzlich vorgeschrieben! Sie muss innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Dienstantritt nachgewiesen werden! Wichtig: Für alle Polizei- und Kommissaranwärter, die kurzfristig eine Pflegepflichtversicherung nachweisen müssen.
Als Polizist:in erfolgt eine Krankenversicherung entweder zu 100 Prozent über die staatliche Heilfürsorge oder über die teilweise finanzierte Beihilfe. Eventuelle Versorgungslücken sind durch eine selbst gewählte private Krankenversicherung zu schließen.
Als Polizist bist du besonderen Risiken ausgesetzt, und diese Versicherung stellt sicher, dass du im Fall der Fälle die notwendige Pflege erhältst, ohne finanziell überfordert zu sein. Die Pflegepflichtversicherung muss binnen drei Monaten nach Dienstantritt deinem Dienstherren nachgewiesen werden.
Hat ein Polizist keine Pflegeversicherung, können finanzielle Strafen sowie Nachzahlungen für den Zeitraum ohne Versicherungspflicht drohen. Im Pflegefall besteht zudem das Risiko, nicht ausreichend abgesichert zu sein, was erhebliche finanzielle Belastungen zur Folge haben kann. Innerhalb der Dienststelle sind darüber hinaus disziplinarische Maßnahmen möglich.
Eine Anwartschaft ist für Polizeibeamte durchaus sinnvoll. Sie dient der Absicherung des Gesundheitszustandes beim Eintritt in die private Restkostenversicherung, insbesondere beim Ausscheiden aus dem aktiven Dienst, sei es durch Pensionierung oder Dienstunfähigkeit.
Danny Wustmann
Hainstraße 49
09130 Chemnitz