Als Polizeianwärterin oder Polizeianwärter gibt es für Sie zum Thema Sicherheit & Vorsorge
einiges zu tun und zu bedenken.
Was genau – und wann und wie – erfahren Sie hier.
Kurz und auf den Punkt: Damit Sie gezielt handeln und sich dann wieder auf Ihre frische Laufbahn konzentrieren
können. Mit dem guten Gefühl, richtig abgesichert zu sein.
Verpflichtende Versicherungen Kranken- und Pflegepflichtversicherung sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die Absicherung funktioniert für Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter jedoch etwas anders aus
als bei den meisten anderen Berufen.
Ihr Dienstherr übernimmt Ihre Krankheitskosten
Die Leistungen ähneln denen der gesetzlichen Krankenversicherung
Keine Leistungen für Ehepartner und Kinder
Endet spätestens mit dem Ruhestand
Wird von Beihilfe abgelöst
Sollte sofort abgeschlossen werden
Garantiert Ihnen den günstigen Abschluss einer privaten Krankenversicherung
Die kleine Anwartschaft ist für Sie als GdP-Mitglied während der Ausbildung kostenlos
Beihilfe kurz & knapp:
In folgenden Bundesländern gilt Beihilfe bereits ab Beginn der Polizei-Ausbildung
Berlin*
Hessen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Schleswig-Holstein*
50 % Ihrer Krankheitskosten werden von der Beihilfe erstattet (in Hessen 70 %)
Familienmitglieder sind teilweise mitversorgt
Beihilfe wird nur für „beihilfefähige Aufwendungen“ gezahlt
Sie sind verpflichtet, zusätzlich eine Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen
Die Dienstunfähigkeitsabsicherung gehört zu den wichtigsten Sicherheitsbausteinen für Sie – JETZT. Denn während Ihrer Ausbildung bei der Polizei haben Sie so gut wie keinen Schutz, wenn Sie Ihren Dienst nicht mehr ausüben können.
Kurzer Ausflug nach „Was wäre wenn?“
Sie stehen gerade erst am Anfang Ihrer Dienstlaufbahn und sollen sich schon Gedanken darüber machen, wie sie enden könnte? Genau. Zugegeben, das Thema Dienstunfähigkeit ist nicht gerade unterhaltsam, dafür aber umso wichtiger.
Werden Sie als Polizeianwärter und Polizeianwärterinnen während Ihrer Ausbildung dienstunfähig, so werden Sie aus dem Polizeidienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Hier haben Sie in der Regel keine Leistungen zu erwarten, denn es gilt eine 5-jährige Wartezeit.
Dienstunfähigkeitsabsicherung kurz & knapp:
Sie vereinbaren eine monatliche Rente von bis zu 2.000 EUR
Bei Dienstunfähigkeit wird diese garantiert gezahlt.
Während Sie Rente bekommen, zahlen Sie keine Beiträge.
Danny Wustmann
Hainstraße 49
09130 Chemnitz